Die Gruppe „Du kommst aus Henstedt-Ulzburg, wenn…“ ist eine Initiative von
Henstedt-Ulzburg Bewegt e.V.
Jeder darf hier gerne etwas posten was ihm/ihr zum Thema: „Du kommst aus Henstedt-Ulzburg, wenn…“ einfällt! Erlaubt ist alles, was mit Henstedt-Ulzburg gestern, heute und morgen zusammenhängt. Grundsätzlich gilt: Jeder Beitrag muss mindestens gedanklich mit „Du kommst aus Henstedt-Ulzburg, wenn…“ anfangen.
Vor allem sollen hier Erinnerungen aufgefrischt werden, tolle Fotos und Geschichten von früher und heute zu Tage kommen und wenn hier Leute zueinander finden oder sich wiederfinden, umso besser! Ihr dürft/könnt natürlich auch eure Freunde einladen, damit wir möglichst viele werden.
Wichtig: Posts, die den Zweck verfolgen, für Produkte oder Dienstleistungen zu werben oder politischer Natur sind, werden kommentarlos gelöscht! Aufrufe zum Besuch anderer Gruppen oder Werbung sind nur zulässig, wenn mindestens einer der Administratoren vorher seine Genehmigung erteilt hat. Beachtet unbedingt das Urheberrecht.
Aufnahmeregel: Aufgenommen werden Personen aus Henstedt-Ulzburg oder die einen direkten Bezug zu Henstedt-Ulzburg haben. Sollte der Wohnort oder der Grund für eine Aufnahme aus dem Profil des Antragstellers nicht ersichtlich sein, wird einer der Administratoren eine Nachricht schicken. Diese Nachrichten landen bei Nicht-Freunden unter „Sonstige“. Antragsteller, die keine Nachrichten zulassen, werden nicht aufgenommen.
Bitte achtet auf die Netiquette: Keine Beleidigungen, Beschimpfungen, Rassenhass und andere Unarten. Wir alle sind Menschen und wollen als solche auch behandelt werden. Geht höflich miteinander um, dann läuft das hier auch reibungslos und macht Spaß. Und den wollen wir doch alle haben.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold: Es ist manchmal schon verständlich, dass es in den Fingern juckt. Aber nicht jeder Post muss zwingend kommentiert werden, wenn der Kommentar mit der eigentlichen Sache nicht unbedingt etwas zu tun hat. Aus der bisherigen Erfahrung zeigt sich, das ab dem 8. Kommentar zur eigentlichen Anfrage kaum noch etwas beigetragen wird.
Initiator dieser Gruppe ist der Verein Henstedt-Ulzburg Bewegt e.V.
Bei Fragen wendet Euch per PN an einen der Administratoren: Nadine, Maurice, Holger, Frank oder unser allgemeines Profil HU-Bewegt.
Unsere Gruppen und Seiten bei Facebook:
Nachbarschaftshilfe Henstedt-Ulzburg Bewegt
Flohmarkt Henstedt-Ulzburg und Umgebung
Du Kommst aus Henstedt-Ulzburg, wenn …
Henstedt-Ulzburg Bewegt e.V.
verSPENDErisch.de
HU-Drachenfest
Und noch ein paar gesammelte rechtliche Anmerkungen:
Beleidigungen und wüste Pöbeleien können weitreichende Folgen haben. Neben einer Abmahnung mit einer Unterlassungsaufforderung eine bestimmte Äußerung nicht mehr zu machen und diese unverzüglich zu entfernen, wird die Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bestraft. Wenn eine unwahre Tatsache behauptet wird, die geeignet ist, jemanden herabzuwürdigen oder seinen Kredit zu gefährden, droht gemäß § 187 Strafgesetzbuch sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Fotos unterliegen eigentlich immer einem urheberrechtlichen Schutz. Gleiches gilt auch für Musik und Filme, unter bestimmten Voraussetzungen gilt das auch für Texte. Nur der Urheber beziehungsweise der Nutzungsberechtigte kann darüber bestimmen, was mit seinen Werken geschehen soll. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, Bilder von fremden Internetseiten einfach per Copy and Paste in eigene Internetseiten, Blog- oder Forenbeiträge einzufügen. Die Bilder, die dann auf der eigenen Internetseite sichtbar sind, werden dadurch urheberrechtswidrig vervielfältigt, solange kein Einverständnis des Urhebers, wie zum Beispiel des Fotografen, vorliegt. Eine Urheberrechtsverletzung ist gemäß § 106 Urheberrechtsgesetz auch strafbar und wird mit Freiheitsstrafe mit bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Zu Strafverfahren kommt es in diesem Bereich jedoch selten. In erster Linie kostet es Geld.
Soziale Netzwerke wie Facebook sind darauf ausgelegt, Inhalte mit anderen zu teilen. Wird in einem sozialen Netzwerk ein Link geteilt, wird aus der Link-Quelle ein kleines Vorschaubild sowie gegebenenfalls ein Textauszug dargestellt. Die Frage, ob mit dieser Vorschau auch eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, ist zurzeit noch ungeklärt. Es sind bereits erste Abmahnungen bekannt, in denen eine Urheberrechtsverletzung bei Vorschaubildern bei Facebook gerügt wird. Konkrete Rechtsprechung gibt es zu dieser Thematik jedoch noch nicht. Auf den Umstand, dass ja nicht der Nutzer, sondern Facebook automatisch die Vorschau erstellt, kommt es rechtlich nicht an. Über kurz oder lang wird das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, diese Frage klären. Wer auf Nummer sichergehen will, kann bei Facebook „Kein Miniaturbild“ anklicken.